Congrua

[191] Congrua (dos oder pars sustentationis), die niedrigste gesetzliche Jahresrente einer geistlichen Pfründe, d.h. das fixe jährliche Einkommen, welches dem Pfründeinhaber nach Abzug aller Lasten zum standesmäßigen Unterhalte übrig bleiben soll. Die Ausmittlung u. Festsetzung der C. ist besonders für Pfarrstellen [191] und andere Seelsorgerpfründen von Wichtigkeit.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 191-192.
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