Creditsystem

[232] Creditsystem, der Inbegriff der Grundsätze, welche ein Staat oder eine Corporation bezüglich der Aufnahme von Geldern und deren Rückzahlung angenommen hat.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 232.
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