Creditsystem

[515] Creditsystem, der Inbegriff der Grundsätze, welche ein Staat od. Creditverein bei Aufnahme von Geldern u. deren Rückzahlung angenommen hat, s. Staatsanleihen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 515.
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