Deponent

[327] Deponent, vom lat. deponere, der etwas ab-, weg-, niederlegt, näher wer Geld und Geldeswerth an einen Ort in Sicherheit und Verwahrung bringt, hinterlegt, dann wer etwas gerichtlich aussagt, bezeugt; deponiren, verwahren, hinterlegen, dann auch aufgeben, bezeugen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 327.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika