Domicilium

[424] Domicilium, lat., Domicil, Wohnsitz einer Person als örtlicher Mittelpunkt ihrer Geschäfte; domiciliren, wohnhaft [424] sein. Domicilirte Wechsel lauten auf einen andern Zahlungsort als den Wohnort des Bezogenen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 424-425.
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