Wohnsitz

[738] Wohnsitz, lat. domicilium, örtlicher Mittelpunkt des Aufenthalts und Geschäftsverkehrs einer Person, als maßgebend für das anzuwendende Recht in persönlichen, erbrechtlichen, vertragsmäßigen Rechtsverhältnissen und den diesfälligen Gerichtsstand.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 738.
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