Emigranten

[550] Emigranten, lat.-deutsch, Auswanderer; vorzugsweise heißen E. diejenigen Franzosen, welche von 1789–91 auswanderten, um im Auslande eine Wendung der Dinge in Frankreich abzuwarten, od. mit der bewaffneten Hilfe des Auslandes eine solche herbeizuführen; gegen diese sprach ein Gesetz von 1791 Todesstrafe u. Güterconfiscation aus. Später retteten sich auch Männer der constitutionell-monarchischen Partei sowie der girondistischen in das Ausland; diese kehrten bereits 1802 unter dem Consulate zurück, sowie auch die früheren E. die Erlaubniß zur Rückkehr und die nicht verkauften Güter wieder erhielten; nur solche, die gegen Frankreich die Waffen getragen, wurden nicht amnestirt. Nach der Restauration kehrten alle zurück und ihre Ansprüche auf Rückgabe der eingezogenen Güter gaben zu vielen Feindseligkeiten Anlaß, bis es Villèle 1825 durchsetzte, daß ihnen 1000 Mill. Fr. in 3% Staatsobligationen decretirt wurden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 550.
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