Erbpacht

[585] Erbpacht, ein Pachtvertrag, vermöge dessen der Pächter das vollständige Nutzungsrecht eines fremden Grundeigenthums gegen einen verhältnißmäßigen Zins erhält.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 585.
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