Erker

[599] Erker, thurmähnlicher Ausbau an einem Hause, an den oberen Stockwerken, jetzt fast überall verboten, obwohl er ebenso sehr der Bequemlichkeit der Hausbewohner dient, als er die Einförmigkeit der Häuserfronten zu heben geeignet ist.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 599.
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