Eroberung

[602] Eroberung, die Erwerbung durch Waffengewalt; das so erworbene Gebiet wird rechtlicher Besitz, wenn der frühere Eigenthümer durch eine Akte darauf verzichtet.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 602.
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