Exterritorial

[647] Exterritorial, lat.-deutsch, fremdländisch; E.ität, Verbannung; das Vorrecht, z.B. eines Souveräns, Gesandten etc., nach welchem sie der Staatsgewalt, auf deren Boden sie sich gerade aufhalten, nicht unterworfen sind.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 647.
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