Felonie

[680] Felonie, Verletzung der mit Lehensverhältnissen verbundenen Verpflichtungen. Der Vasall verliert dadurch das Lehen mittelst richterlichen Ausspruches des Lehenhofes.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 680.
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