Freigelassener

[794] Freigelassener, freigelassener Sklave, auf dessen Person der Herr alle Rechte aufgegeben hat. Bei den Römern blieb dem Freigelassenen jedoch die Verpflichtung, seinen frühern Herrn im Falle der Verarmung zu unterstützen, u. die Vornehmen brauchten Freigelassene gerne zu Diensten, welche die Freien unter ihrer Würde hielten; solche Diener der röm. Kaiser hatten oft einen allmächtigen Einfluß und beherrschten mittelbar das Reich. Die spätere röm. Stadtbevölkerung bestand größtentheils aus den Nachkommen F., denn die Verschmelzung mit dem andern Volke fand kein besonderes Hinderniß; in den amerikan. Colonien geschieht dies des Farbeunterschieds wegen viel schwerer.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 794.
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