Handelskammern

[219] Handelskammern, Handelscollegien, Commerzkammern, nennt man die von dem Staate ins Leben gerufenen Vereine der ersten Kaufleute (und meistens auch Industriellen, dann besser Handels- und Gewerbskammern genannt) eines Orts oder Bezirks, um die Interessen desselben bei der Regierung geltend zu machen, Beschwerden zu führen, auf Hindernisse od. beförderliche Maßregeln etc. aufmerksam zu machen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 219.
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