Handelskammern

[755] Handelskammern, öffentliche Organe zur Wahrung der Handelsinteressen (Gutachten an Behörden, Berichte über die allgemeine Lage von Handel und Gewerbe mit Petitionsrecht etc.), gehen meist vereint mit den Gewerbekammern aus Wahlen der in einem Handelskammerbezirk angesessenen Kaufleute und Industriellen hervor, sind zu einem größern Verband vereint im Handelstag (s.d.). Zuerst im 17. Jahrh. in Frankreich entstanden, seitdem in den meisten Staaten eingeführt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 755.
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