Imperativ

[398] Imperativ, vom lat. imperare, die befehlende Redeweise, in der Grammatik diejenige Form des Zeitwortes, wodurch wir unsern Willen befehlend oder auch nur bittend, ermahnend, rathend aussprechen, z.B. trinke; Kants kategorischer I. (Du sollst!) ist bekannt. Häufig wird statt des I. die zukünftige Zeit gebraucht.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 398.
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