[415]Initiative, lat.-deutsch, der Beginn irgend einer Handlung, namentlich auch bei militär. Operationen; in constitutionellen Staaten das Recht, ein Gesetz vorzuschlagen und zu entwerfen.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 415.