Intellectuelle Theilnahme

[424] Intellectuelle Theilnahme an einem Verbrechen heißt diejenige, deren man sich schuldig macht, indem man dem Thäter Rath ertheilt, ihm das Verbrechen aufträgt, ihn durch Befehle oder Drohungen dazu nöthigt. Wer dies thut, ist der intellectuelle Urheber der That.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 424.
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