Jubiläum

[503] Jubiläum, Jubelfest, s. Jubeljahr; J. heißt auch die Feier, wodurch eine Genossenschaft das Andenken an ihre Gründung, an ein für sie wichtiges Ereigniß oder eine Person (Jubilar) das Andenken an den Antritt eines Amtes. der Erlangung einer Würde u. dgl. feiert.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 503.
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