Jubeljahr

[502] Jubeljahr, Jobeljahr (da es laut Jos. 6, 4 mit Jobelhörnern begrüßt wurde), auch Halljahr, war eine der bewunderungswürdigsten socialen Einrichtungen der jüdischen Theokratie und bestand darin, daß in jedem 50. Jahre wie während des Sabbathjahres der Boden des Landes ruhen, dazu jeder wieder zu seinem Besitze und Geschlechte zurückkehren sollte. Knechte und Mägde zogen heim, Grundstücke, welche in den vorangegangenen 49 Jahren veräußert worden waren, fielen ohne Kauf an den frühern Besitzer oder dessen Erben zurück (III. Mos. 25, 8 ff.), laut Flavius [502] Josephus erloschen sogar alle Schulden. In der Idee wurzelnd, daß Jehova als Oberlehensherr Seinem auserwählten Volke das Land Kanaan zu Lehen gegeben, das Volk aber den Stämmen, die Stämme den Familien, war das J. eines der mächtigsten Mittel, um den Monotheismus aufrecht zu erhalten und einer der fruchtbarsten Quellen menschlichen Elendes, der allzugroßen Ungleichheit des Besitzes, vorzubeugen. Auch im Urchristenthum finden sich Anfänge des J.s und finden sich noch (Gütergemeinschaft des Clerus, unvollkommene mit freier Verwaltung des Einzelnen im Weltpriesterthum, vollkommene und auf die Armuth des Einzelnen gegründete im Mönchthum). Unter J. versteht man jetzt nur die Zeit des Nachlasses geistiger und überirdischer Schulden, das Ablaßjahr, Jubiläum, und unterscheidet ordentliche und außerordentliche Jubiläen. Das erstere ist jedes 25. Jahr und dauert das ganze Jahr hindurch. Es wurde gleichsam als Frucht des damaligen Volksgeistes 1300 nicht sowohl eingeführt als bestätiget. Eine Bulle Bonifacius VIII. vom 22. Febr. 1300 verhieß für jedes kommende hundertste Jahr einen vollkommnen Ablaß d.i. Nachlaß der zeitlichen Sündenstrafen allen, welche würdig beichten u. communicieren und die Kirchen des hl. Petrus u. Paulus 15mal (die Römer mußten es 30mal thun) besuchten; 1300 sollen 200,000 Pilger in Rom gewesen sein; die Stadt fand dies sehr vortheilhaft u. Clemens VI. verordnete die Feier des J.s schon 1343 für jedes 50. Jahr (1 Mill. Pilger sollen 1349/50 in Rom arg geprellt u. auf dem Heimwege Viele von der Pest weggerafft worden sein), Urban VI. 1389 für jedes 33., Paul II. endlich 1470 auf jedes 25. Jahr, was Sixtus IV. 1473 bestätigte. Besonders stark besucht war das Jubiläum von 1600; das von 1800 wurde gar nicht abgehalten, das von 1825 schwach besucht. Außerordentliche Jubiläen wurden für Abwendung einer Landplage, für eine Papstwahl u.s.f., 1855 für Feststellung des Dogmaʼs von der unbefleckten Empfängniß Mariä ausgeschrieben; sie dauern gewöhnlich nur 14 Tage bis 4 Wochen u. sind bald allgemein, bald nur für einzelne Länder oder Städte bestimmt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 502-503.
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