Kaplan

[541] Kaplan, lat. capellanus, der Geistliche, welcher den Gottesdienst einer Kapelle (s. d.) besorgt: Hof-K. (für geistliche u. weltliche Fürsten), Haus-K. (für eine Person oder Familie ohne Fürstenrang), Feld-K., was Feldprediger u.s.f. Näher aber heißt K. od. Beneficiat der Hilfspriester, welcher ein eigenes abgesondertes beneficium inne u. die Obliegenheiten desselben zu erfüllen hat. definitiv angestellt u. dem Pfarrer gegenüber selbständig, jedoch zur Aushilfe in der Pfarrkirche verpflichtet ist. Auch jener zeitliche Hilfspriester eines Pfarrers, der hinsichtlich seiner Amtsverrichtungen, seines Einkommens und seiner Verpflegung vom Pfarrer abhängt u. vom Bischof jeden Augenblick [542] abgerufen werden kann, der Vicar, wird häufig K. genannt, nicht minder der Frühmesser u. der zum frühzeitigen Tischtitulanten gewordene Vicar. In manchen protestant. Gegenden erinnert der Name K., welchen das Volk den Diakonen od. Nachmittagspredigern gibt, noch heute an den alten Glauben.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 541-542.
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541 | 542
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