Kopfsteuer

[641] Kopfsteuer, directe Steuer, nach der Zahl der Köpfe erhoben, ohne Rücksicht auf andere Verhältnisse, sehr einfach in ihrer Erhebung, aber unbillig und dem Nationalwohlstande schädlich; daher in allen civilisirten Staaten aufgehoben oder sehr umgebildet.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 641.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: