Liquid

[6] Liquid, lat.-deutsch, erwiesene, verfügbare Forderung; L.ation, rechtliche Bereinigung, meist auch Auflösung und Vertheilung einer Vermögensmasse. z.B. bei Erbschaften, Concurs, Handelsgesellschaften; l.iren, das Geschäft der L.ation vornehmen. L.ität, Klarheit, Richtigkeit.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 6.
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