Lord

[28] Lord, d.h. Herr, in England eigentlich nur Titel der adeligen Pairs, den jüngeren Söhnen jedoch aus Höflichkeit beigelegt, ist auch mit bestimmten Aemtern verbunden. L.ship (–schip), die L.s-würde (wörtlich deutsch »Herrlichkeit«); die Herrschaft, womit sie verbunden ist.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 28.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: