Mandatsproceß

[87] Mandatsproceß, im summarischen Proceß eine richterliche Verfügung, welche auf Begehren des Klägers dem Beklagten sofort etwas befiehlt oder verbietet, unvorgreiflich dem Entscheid über die Hauptsache auf dem Wege des ordentlichen Processes.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 87.
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