Mandat

[87] Mandat, lat.-deutsch, Auftragsvertrag, ohne Lohn, wohl aber gegen Honorar. Der Mandant wird für die Handlungen des Beauftragten (M.ar) verbindlich. Sie klagen unter einander gegen sich mit der actio mandati. Ein zu Gunsten eines Dritten gegebenes M. heißt mandatum qualificatum.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 87.
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