Menschenrechte

[155] Menschenrechte, Rechte, welche dem Menschen seiner Menschennatur nach zukommen, ein so unbestimmter Begriff, daß er bei der Anwendung auf die verschiedenen Verhältnisse zu den widersprechendsten Ergebnissen führen muß u. nur in der christlichen Auffassung eine Geltung haben kann. Die Philosophie des vorigen Jahrh. verstand unter M.n die Gleichheit aller Genossen eines Staates, das Recht in gewisser Hinsicht bei der Regierung mitzuwirken, seine Meinung schriftlich und mündlich frei zu äußern etc. Der nordamerik. Congreß berief sich 1776 beim Aufstande gegen England auf die M., deßgleichen die constituirende Nationalversammlung in Frankreich, die sie an die Spitze der Constitution vom 3. Sept. 1791 stellte. Nach 1830 nannte sich eine republikan. Gesellschaft, die in Paris u. Lyon ihre Hauptherde hatte, Gesellschaft der M.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 155.
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