Papiergeld

[453] Papiergeld, die unmittelbar von dem Staate ausgegebenen Scheine, die eine bestimmte Geldsumme darstellen und als gesetzliches Geld Umlauf haben.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 453.
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