Peculium

[481] Peculium, lat., Sondergut: so der Sparhafen des Mannes für Nothzeiten, das vorbehaltene Frauenvermögen; namentlich aber das Vermögen, das ein Sklave oder Hauskind vom Herrn oder Vater abgesondert zur eigenen Verwaltung erhalten hat. P. castrense, erworben im Kriegsdienst; p. quasi castrense, erworben durch Amt, Advocatur, geistliche Pfründe und Fürstengeschenk; p. adventitium, sonstwie erworben ohne Zuthun des Vaters; p. profectitium, aus einem vom Vater gegebenen Handelscapital erworben.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 481.
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