Pensionär

[487] Pensionär, einer, der eine Pension erhält; ein Pensionsschüler; vor Zeiten in den vereinigten 7 niederländ. Provinzen der Präsident des Rathes einer Provinz; Groß- oder Raths-P., der Präsident der Generalstaaten, alle 5 Jahre neu zu wählen, der nicht allein die Präsidialgeschäfte besorgte, sondern in Abwesenheit der Generalstaaten die Souveränität repräsentirte, mit fremden Ministern verhandelte, Finanzen und Verwaltung beaufsichtigte und dem Collegium der Deputirtenräthe anwohnte.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 487.
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