Proceß [2]

[619] Proceß, im Rechtswesen: der Rechtsstreit; dann das gerichtliche Verfahren zu seiner Durchführung: daher P.parteien, P.recht, P.lehre; P. object, Streitgegenstand. Man unterscheidet den P. in Strafsachen (Criminal-P.) u. den in Privatsachen (Civil-P.) und theilt letztern ein in den ordentlichen P. mit gewöhnlichem Hauptverfahren und in den summarischen, theils mit kurzem, schleunigem Verfahren (Besitzes-, Mandats-, Arrest-P.), theils für eigenthümliche Verhältnisse (Rechnungs-, Concurs-P.).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 619.
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Der Proceß

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