Religionsedicte

[700] Religionsedicte, nennt man vorzugsweise landesherrliche Verfügungen, durch welche über die Duldung oder Unterdrückung eines von der herrschenden [700] Staatsreligion abweichenden Glaubensbekenntnisses entschieden wird. Unter die berühmtesten R. gehört außer den Edicten von Mailand und Nantes (s. d.) das preußische oder Wöllnerische v. 9. Juli 1788, welches an die Stelle der unter Friedrich II. herrschenden Toleranz Glaubenszwang setzen wollte u. dem noch am 19. Dezbr. 1788 ein Büchercensurgesetz und am 4. Mai 1791 eine Examinationscommission in geistlichen Angelegenheiten folgten. Unter der Aegide des Herzogs Ferdinand von Braunschweig, des Großmeisters aller Freimaurerlogen im deutschen Reich, blieb jedoch trotz allen Edicten von oben die frühere Toleranz herrschend.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 700-701.
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