Remiß

[704] Remiß, lat.-deutsch, Aufschub einer Zahlungsfrist; Nachlaß einer Schuldsumme; Remission, Zurücksendung, Erlassung; Nachlaß eines Krankheitsanfalls; Remissorialen, Befehl des Obergerichts an ein unteres, die inhibirte Proceßverhandlung wieder aufzunehmen; remittiren, zurücksenden, überlassen; Geld oder Wechsel schicken, nachlassen; Remittenda, Bücher, welche der Sortimentshändler dem Verleger als unverkauft zurückschickt; Remittent, Uebersender, der erste Wechselnehmer, Wechselkäufer oder Wechselempfänger.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 704.
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