Retorsion

[712] Retorsion, lat.-deutsch, Gegenzwang, indem man, wenn ein ausländisches Gericht die Rechtshilfe verweigert, in ähnlichen Fällen künftig gegen dasselbe ebenso verfährt; kommt namentlich auch bei Verkehrsverhältnissen vor; also gleichbedeutend mit Repressalien; retorquendo, vergeltungsweise.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 712.
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