Schriftsäßig

[124] Schriftsäßig heißen in Sachsen Rittergüter, deren Besitzer blos unter den obern Landgerichten als der obern Instanz stehen, amtssäßig dagegen, welche unter dem Amte stehen, in dessen Bezirk sie liegen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 124.
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