Seehandlung

[168] Seehandlung, preuß. Gesellschaft, 1772 von Friedrich II. gegründet, mit dem Monopol des Handels mit Wachs u. Seesalz ausgestattet, sollte den überseeischen Handel Preußens fördern, leistete aber in dieser Richtung nichts. Die S. besteht noch fort, obwohl seitdem ihre Statuten geändert worden, treibt aber nicht Seehandel, sondern ist eigentlich ein Bankiergeschäft, das sich auch auf industrielle und kaufmännische Speculationen einläßt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 168.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika