Stehendes Capital

[317] Stehendes Capital, Güter, auf irgend einen Geschäftsbetrieb verwandt, die abgesehen von dem Ertrage desselben auch nach dem Aufhören einen Werth behalten (z.B. Gebäude).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 317.
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