Syndicus

[392] Syndicus, griech.-deutsch, der Beauftragte einer Corporation, um deren Rechtssachen zu führen; Syndicat, die dem S. ertheilte Vollmacht; Syndicatsklage, mittelst welcher der Richter belangt wird, den durch ein (aus Arglist oder Betrug erlassenes) ungerechtes Urtheil verursachten Schaden aus seinem Privatvermögen zu bezahlen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 392.
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