[422]Tausch, lat. permutatio, vertragsmäßige Hingabe einer Sache für eine andere, mit der praescriptis verbis actio auf Erfüllung der Verbindlichkeiten; T.handel[423] d.h. Handel mittelst T. (Barattohandel).
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 422-423.
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