Tischtitel

[486] Tischtitel, lat. titulus mensae, die gesetzlich gültige Versicherung eines Geistlichen vor Empfang der höhern Weihen, daß er seinen Unterhalt habe, falls er zur Ausübung der Seelsorge untauglich würde.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 486.
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