Tribun

[514] Tribun, lat. tribunus, bei den Römern ursprünglich der Vorsteher einer Tribus. Die tribuni aerarii besorgten die Steuereinnahme u. die Ausfolgung des Soldes an die Heere; über die tribuni militum, s. Legion. Die tribuni plebis, zuerst 2, dann 3, zuletzt 10, wurden auf 1 Jahr gewählt; s. Rom, Geschichte; in der Kaiserzeit hatten die T.en keine Bedeutung mehr. – In der ersten frz. Republik war nach der Verfassung von 1799 das T. at, aus 100 Mitgliedern bestehend, eine Behörde, welche die Gesetzesentwürfe zu berathen hatte; der 1. Consul purificirte sie bis 1804 dergestalt, daß sie bereits sein Werkzeug war, und 1807 schaffte sie der Kaiser ab.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 514.
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