Vertheidigung

[616] Vertheidigung lat. defensio, des Beklagten oder Angeklagten vor Gericht, persönlich od. durch einen Anwalt, welcher Armen vom Staate von Amtswegen bestellt wird. V., in militär. Beziehung, der Widerstand gegen einen Angriff; V. slinie, bei Festungswerken die Entfernung, auf welche die flankirenden Feuerwaffen ihre volle Wirkung thun sollen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 616.
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