Wahlreich

[657] Wahlreich, Verfassungsform einer Monarchie, wo die Fürstenwürde nicht [657] erblich ist, sondern nach dem Tode eines Fürsten durch die Wahl der Stände besetzt wird, die schlechteste aller Verfassungsformen, wie das Schicksal des deutschen Reichs u. Polens beweisen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 657-658.
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