Wahlreich, das

[1340] Das Wahlreich, des -es, plur. die -e, ein Reich, dessen Beherrscher diese Würde durch die Wahl der Glieder erhält; im Gegensatze eines Erbreiches.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1340.
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