Wahlrecht, das

[1340] Das Wahlrêcht, des -es, plur. doch nur von mehrern Arten oder einzelnen Rechten, die -e, das Recht, die Befugniß, zu wählen. Das Wahlrecht haben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1340.
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