Walzende Grundstücke

[669] Walzende Grundstücke, in Norddeutschland solche, welche nicht zu einem geschlossenen Gütercomplexe gehören u. einzeln verkauft werden dürfen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 669.
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