Wittwenkassen

[735] Wittwenkassen, Anstalten zur Sicherung eines bestimmten Einkommens für Wittwen; entweder durch Beiträge der Ehegatten, Besoldungsabzüge etc. gebildetes Kapital, dessen Zinsen unter die Wittwen vertheilt werden, od. durch eine Gesellschaft, deren Mitglieder sich verbindlich machen, den Wittwen der gestorbenen Mitglieder eine bestimmte Summe zu bezahlen; also eine Art Lebensversicherung.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 735.
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