Zuchthaus

[794] Zuchthaus Haus, worin Züchtigung. Bestrafung vollzogen wird und strenge Zucht u. Ordnung herrschen soll. so viel wie Strafanstalt, Gefängniß schwererer Art. Die Z. strafe ist in der Regel entehrend, die Züchtlinge, mit auszeichnender Kleidung und schmaler Kost, arbeiten für den Staat, gewerblich oder landwirthschaftlich oder an öffentlichen Werken wie Straßen, Kanälen. Sie werden von Aufsehern bewacht, über welchen, das Ganze leitend, nebst dem Geistlichen, Lehrer, Arzt, Oekonomieverwalter, der Vorsteher oder Director steht mit abgegränzter Disciplinarstrafgewalt. In vielen Staaten bestehen zur Controlle Aufsichtsbehörden. Vergl. Gefängniß. Mancherorts sorgen Unterstützungsvereine für das Unterkommen entlassener Züchtlinge, als Liebeswerk, um Rückfälle zu verhüten.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 794.
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