Zuchthaus

[1000] Zuchthaus, ursprünglich Bezeichnung für polizeiliche Besserungsanstalten, in denen die darin festgesetzten »durch Zucht« gebessert werden sollten; jetzt Bezeichnung für diejenigen Strafanstalten, in denen die schwerste Art der Freiheitsstrafe (Zuchthausstrafe) verbüßt wird. Deutsches Strafgesetzbuch, § 14, 15 ff., 70, 73. S. Strafrecht und Gefängniswesen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 1000.
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