Zuchtpolizeigericht

[794] Zuchtpolizeigericht, in Frankreich u. in den Ländern mit französ. Criminalgerichtsverfassung die Behörde, welche über Vergehen mittleren Grades (délits) zu urtheilen hat; Verbrechen (crimes) kommen vor die Assisen, leichtere Vergehen (contraventions) vor das einfache Polizeigericht.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 794.
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